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Finanzielles
Schlussrechnung
Muster-Rechnung mit Erklärungen (PDF)
Das grösste Dankeschön, das wir erhalten können, ist Ihre Zufriedenheit. Trotzdem sind wir auch auf eine fristgerechte Begleichung unserer Rechnung angewiesen.
Besten Dank, dass Sie die Zahlungsfrist von 30 Tagen einhalten.
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Anzahlungen
Bei grösseren Beträgen sowie bei allen Arbeiten, die Fremdkosten beinhalten (wie z.B. Implantate oder Zahntechnik), bitten wir vor Beginn der Behandlung um eine Anzahlung. Diese beträgt in der Regel die Hälfte der zu erwartenden Gesamtkosten.
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Ratenzahlungen
Damit wir uns ganz auf die Behandlung unserer Patienten konzentrieren können und um unseren Tarif trotz stetig steigender Unkosten weiterhin bei CHF 3.90 halten zu können, wickeln wir Ratenzahlungen über die Credit Suisse ab. Falls Sie Ratenzahlungen wünschen, bitten wir Sie, uns dies vor Beginn der Behandlung mitzuteilen. Die Medi-Access AG wird dann Ihre Behandlung finanzieren und Ihnen die Möglichkeit zur Rückzahlung in bequemen Monatsraten bieten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter medipartner.ch.
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Haben Sie weitere Fragen zum SSO-Tarif?
Die Website der schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO informiert Sie unter der Rubrik Rechnungen gerne über die folgenden Themen:
- Zahnarzt-Tarif
- Rechnungsinhalt
- Garantie
- Versäumte Sitzung
- Reklamationen
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Kostenvoranschlag
Ab einem voraussichtlichen Betrag von CHF 1'000.- erstellen wir Ihnen automatisch einen detaillierten Kostenvoranschlag, falls nötig oder gewünscht auch mehrere Varianten für unterschiedliche Behandlungsoptionen (z.B. Füllung oder Inlay). Auch bei kleineren Arbeiten können Sie jederzeit eine solche Kostenschätzung verlangen.
Sollten sich während der Behandlung unvorhersehbare Abweichungen von über 15% vom veranschlagten Betrag ergeben, werden wir Sie davon rechtzeitig in Kenntnis setzen.
Falls Sie lieber eine preisgünstigere Variante wünschen, sprechen Sie uns bitte vor Beginn der Behandlung darauf an. Gerne finden wir für Sie die optimale Lösung.
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Versäumte Sitzungen
Um Ihnen optimale Behandlungsabläufe und kurze Wartezeiten zu garantieren, müssen wir unsere Arbeitszeit sorgfältig einteilen. So wie wir uns gegenüber unseren Patienten um Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit bemühen, erwarten wir dies auch im Gegenzug. Daher zählen wir auf Ihr Verständnis, wenn wir in der Regel alle Sitzungen berechnen, die nicht mindestens 24 Stunden im voraus abgesagt werden.
Gerne helfen wir Ihnen, Ihr Geld sinnvoller einzusetzen: Profitieren Sie doch von unserem Erinnerungs-Service: Auf Wunsch erinnern wir Sie per SMS oder telefonisch an Ihren Termin.
Unsere Dentalsekretärin, Frau N. Häuptli, gibt Ihnen gerne weitere Informationen.
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Wann zahlt die obligatorische Krankenversicherung?
Nach Artikel 31 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sind zahnärztliche Behandlungen nur dann kassenpflichtig, wenn sie
- durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems bedingt sind.
- durch eine schwere Allgemeinerkrankung oder ihre Folgen bedingt sind.
- zur Behandlung einer schweren Allgemeinerkrankung oder ihrer Folgen notwendig sind.
Gemäss dieser Definition gibt es nur wenige, meist schwerwiegende Erkrankungen im
Mund-Kieferbereich, deren Behandlung von den gesetzlichen Sozialversicherungen übernommen wird.
Gerne schicken wir Ihnen auf Wunsch eine Liste betreffend Leistungspflicht nach
Art.17 bis 19 KLV.
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Wann zahlt die Unfallversicherung?
Mit dem Unfallbegriff ist es so eine Sache.
Die gesetzliche Umschreibung wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet:
"Als Unfall gilt die plötzliche, nicht beabsichtigte, schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper."
Der entscheidende Punkt ist die Ungewöhnlichkeit. Was ist z.B. beim Essen ungewöhnlich und kann darum als Kauunfall bezeichnet werden?
Die Gerichte hatten schon verschiedentlich an kulinarischen Fällen herumzubeissen. Wie sie jeweils entschieden haben, können Sie in unserem Praxisordner nachlesen.
Als Versicherung kommen die Unfallversicherung oder die Krankenkasse in Frage. Arbeitnehmer mit einem Pensum von mindestens 8 Stunden pro Woche sind über den Arbeitgeber obligatorisch gegen Unfall versichert. Alle anderen haben eine Unfalldeckung bei ihrer Krankenkasse.
Wer bei der Qualität spart, zahlt drauf!
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